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Weiterführendes

Einführung der upBs nach Beschluss des PsychKHG

Laut Landtagsbeschluss vom 15.07.2014 sollte das neue Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (PsychKHG), welches 2018 in Kraft trat, vor allem Zwangsmaßnahmen (und Unterbringungen) verhindern und die psychiatrische Praxis durch Abstimmung mit den Richtlinien der UN-Behindertenkonvention modernisieren. Im PsychKHG wurde auch verankert, dass Hilfeleistungen niedrigschwelliger werden müssen.

 

Die bayernweite Einrichtung unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen nach oberbayerischem Beispiel war ein Bestandteil dieses Gesetzes, denn UpBs erfüllen unter anderem die Kriterien der Beihilfe zur Verminderung von Zwangsmaßnahmen, dadurch das Beschwerden von außerhalb der Institutionen ermöglicht werden, und der Niedrigschwelligkeit, indem bürokratische Hürden soweit wie möglich vermieden werden und indem Beschwerdestellen in erster Linie von Personen betrieben werden, die selbst Erfahrungen mit dem psychiatrischen Versorgungssystem gemacht haben oder Angehörige von Psychiatrie-Erfahrenen sind. Durch letzteres sollen Ängste abgebaut werden, die eventuell mit der Aufnahme eines Beschwerdeverfahrens in Verbindung stehen könnten. Unzufriedenheiten mit dem psychiatrischen Versorgungssystem sind jedoch nicht nur Zwangsmaßnahmen geschuldet. Beschwerden lassen sich aus einer großen Anzahl an Gründen stellen, die sich allein nach dem subjektiven Empfinden der Betroffenen richten sollen. Beschwerden kann jeder einreichen, der Probleme mit dem psychiatrischen Versorgungssystem hat.

 

Beschwerdestellen können auch Einfluss auf das Versorgungssystem als Ganzes nehmen, indem sie strukturelle Missstände aufzeigen. Sollte die UpB auf solche Probleme aufmerksam werden, wird sie dies weiterleiten. Allgemeine Aufgabe der UpB ist es auch, sich mit anderen Akteuren im Versorgungssystem zu vernetzen.

Weiterführende Links

Zu den psychiatrischen Beschwerdestellen außerhalb Bayerns:

 

http://beschwerde-psychiatrie.de/liste.html

 

 

 

Ein Ratgeber der DGSP zum Thema Psychiatrische Beschwerdestellen:

 

(Die Broschüre ist aus dem Jahre 2007, also eventuell stellenweise veraltet. Außerdem muss sich das dort Wiedergegebene nicht unbedingt mit den bayerischen Gesetzen über den Betrieb von upBs decken. Trotzdem ist es für Betreiber:innen und Beschwerdesuchende eine gute Möglichkeit, sich über die Funktionsweise von psychiatrischen Beschwerdestellen zu informieren.)

https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/broschueren/unabhaengige-beschwerdestellen.html

 

 

Jahresbericht 2020 der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin: 

 

https://www.psychiatrie-beschwerde.de/fileadmin/user_upload/BIP/Jahresberichte/2020_BIP-Jahresbericht_bf.pdf